°°°°°°° just us shall be ruling us - wir regieren uns besser selbst °°°°° die Schule der Stufendemokratie - the school of level-democracy °°°°°°°

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Anleitung/Userguide

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    Die Anleitung ist praktisch orientiert, sie erklärt die Arbeitsweise des Forums. Zur Ansicht bitte "Overview" (Überblick) öffnen (anklicken).
    • January 25, 2013

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Basic Information

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Profile Information

  • Beschlussrang: 1
  • Stammgruppe: Mandats-Mustergruppe
  • Rang der Stammgruppe: 1

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Overview

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User guide

Registrierung

Die Registrierung erfolgt mit Vor- und Zuname, gültiger E-Mail-Adresse, einem Phantasienamen (Login, Username, Mitgliedsname) und einem Passwort. Das Login ist mit Sorgfalt zu wählen, es ist der „Taufschein“ im Forum und kann später nicht verändert werden. Das Passwort kann jederzeit gewechselt werden. Vor- und Zuname werden zwar gespeichert, scheinen aber nicht auf, ebenso bleibt die E-Mail-Adresse im Forum verborgen.


Weitere Angaben zur eigenen Person erfolgen freiwillig und sind zulässig. Dabei ist jedoch dringend zu beachten:


Mitglieder, die sichtbare Hinweise auf die eigene Person oder Porträtfotos einbringen, können keine Funktionen übernehmen. Sie setzen sich der Gefahr von Mobbing, Diffamierung oder Verfolgung durch politische Gegner aus. Deshalb wird hier ausdrücklich empfohlen, sich im Forum auf die Logins und Symbolfotos zu beschränken. Die Selbstdarstellung soll sich auf die Sache, auf die Anliegen und Vorhaben konzentrieren, nicht auf frühere Verdienste oder Äußerlichkeiten.


E-Mail-Verkehr

Der automatische Empfang von E-Mail-Verständigungen durch die Software (SocialEngine) kann auf der eigenen Seite des Mitglieds (Member Profile) geregelt werden. Dazu ist der private Modus (Privacy) einzustellen (friends only).

Schutz der Mitglieder

Wer im Forum Hinweise auf die Person anderer Mitglieder verbreitet oder sie in ihrer Würde verletzt, wird ausgeschlossen.

Wirkungsfeld

Jedes Mitglied sucht sich ein Wirkungsfeld (ein Fachgebiet). Dort bringt es seine Anliegen und Vorschläge ein, seine ersten Ziele (first ends), oder erwünschte Regeln (rules). Das kann in der Rubrik "Forum" erfolgen oder zentral in der Rubrik "Anträge".


Das Forum ist nach Fachgebieten gegliedert. Es dient der Debatte und Meinungsbildung. Mitglieder können dort ein Thema eröffnen und sich zu Gruppen finden.

Die Rubrik "Anträge" ist der zentrale Treffpunkt und die erste Einlaufstelle für alle Vorhaben, die noch ohne Vertretung sind. Mitglieder, die sich dort einbringen, werden von Gruppen abgeholt. Vorhaben, die dort einlangen, werden von einer Fachgruppe in das Forum übersiedelt, die sich des Anliegens annehmen will.

Bestehen im Fachgebiet schon Gruppen mit verwandten Anliegen, so kann sich das Mitglied auch eine Gruppe aussuchen, der es sich anschließen möchte. Die Gruppen bilden die eigentliche Struktur des Forums. Sie finden ihr Ziel und agieren gemeinsam.

Rangsystem der Vorhaben

Die angestrebten Regelungen sollen immer von realen Problemen des Lebens ausgehen. Sie sollen Ziele formulieren und den Zweck der Regelung erläutern. Sie können weiters Vorschläge machen, wie das Problem praktisch gelöst werden soll. Die Vorschläge sind jedoch nicht Pflicht. Dazu bedarf es der Erfahrung der älteren Gruppen.

Die Anträge und Vorhaben steigen im Rang auf, wenn eine einheitliche Fassung in der Gruppe beschlossen wird und eine Vertretung gewählt wird. Wird eine Regelung beschlossen, wird sie zum „virtuellen Gesetz“ oder zum "Beschluss". Der Geltungsbereich eines Beschlusses entspricht dem Rang.

Der neunte Rang entspricht dem globalen Verfassungsrang der virtuellen Gesetze (global rules). Wir regieren uns dann selbst (just us ruling us), indem wir unsere Lebensweise bewusst gestalten.

Gruppen

Gruppen und Zweigvereine stellen in dieser Rubrik ihre Anliegen vor. Sie werben für ihre Vorschläge, Gesetzesanträge und um neue Mitglieder. Sind zehn Anwärter beisammen, so bilden sie eine neue Gruppe, oder es bilden sich zwei „Tochtergruppen“, die erfahrene mit neuen Mitgliedern mischen.


Beschlüsse

Die Arbeit der Gruppen mündet in den "Beschlüssen". Dort sind die erzielten Regelungen veröffentlicht. Die Rubrik "Beschlüsse" ist das "virtuelle Gesetzbuch" und der Katalog der vereinbarten Maßnahmen. Beschlüsse können nur von deren gewählter und beauftragter Vertretung eingetragen werden. Das Leserecht ist allgemein. Gäste können dort Einsicht nehmen und abwägen, ob sie Mitglied werden oder Behörden einschalten wollen. Mitglieder können sich dort kundig machen, was im angestrebten Fachgebiet bereits getan wurde und ob ihr Wissen dort dringend einzubringen ist.

öffentliche Listen

Die Listen der Gruppen und Mitglieder sind öffentlich und verwenden dazu die Logins. Wer sich in soziale Netzwerke verlinken will, muss zuvor bedenken, ob er damit seine Person erkenntlich macht und sich etwaiger Diffamierung oder Verfolgung aussetzt. Im Zweifel ist darauf zu verzichten. Auch bei der Verlinkung von Seiten (pages) ist darauf zu achten. Porträtfotos oder Hinweise auf die Person anderer Mitglieder sind jedenfalls unzulässig.

Beiträge

Alle Beiträge sind öffentlich. Sie sind mit dem Login zu unterschreiben und liegen in der Verantwortung des Verfassers. Bitte dazu das Statut beachten und die "Terms of Service", die Nutzungsbedingungen.

Beiträge dürfen weder reale Gesetze missachten noch gegen die guten Sitten verstoßen.

Verfasser müssen nicht nur die Gesetze ihres Landes einhalten, sondern auch darauf achten, Mitglieder anderer Kulturkreise nicht in ihrer Würde zu verletzen.

Persönliche Angriffe haben zu unterbleiben. Sie sind störend und beeinträchtigen die gemeinsame Zielfindung und Willensbildung.

Wer dem Statut zuwiderhandelt, wird ausgeschlossen.

Gäste

Bürgerinitiativen und NGOs sind eingeladen, sich einzubringen. GOL soll gemeinsame Vorhaben und politische Maßnahmen nach Möglichkeit bündeln und dadurch ihre Wirkung verstärken.

Parteien und andere Glaubensgemeinschaften können sich im Forum ebenfalls vorstellen und einbringen. Niemand darf aufgrund seines Glaubens diffamiert oder unterdrückt werden. Vielmehr sollen alle vitalen Zwecke und Ziele im Forum beurteilt und nach Möglichkeit vereinheitlicht werden.

Behörden werden vermutlich unter den eifrigsten Lesern zu finden und zu begrüßen sein. Auch ihre Mitgliedschaft ist freilich willkommen. Die Vereinbarkeit mit den Berufsvorschriften muss jedes Mitglied allerdings selbst prüfen.

Freiwillige Souveränität

In GOL gibt es keine Souveränität der Gesetze ohne Auftrag und freiwilligen Beschluss. Gesetze sind nur verbindlich für jene Gruppen, die das Gesetz sinngemäß angestrebt haben, die an diesem „Gesetzes-Strang“ mitgeflochten haben. Die Geltung tritt ein mit der Kundmachung durch den jeweils höchsten Rang, der die entsprechende „Rangfassung“ beschlossen hat. Erhöht sich der Rang, so verbreitern sich auch Geltung und Wirkung.

Freiwilliger Zentralismus

In GOL gibt es auch keinen Zentralismus ohne Auftrag und freiwilligen Beschluss. Höhere Ränge können Vorschläge unterbreiten, aber Gesetze nicht vorschreiben oder verordnen. Alle Anträge müssen von unten nach oben aufsteigen, um Geltung zu erlangen.

Keine Gruppe kann einer gleichrangigen oder unbeteiligten Gruppe Vorschriften machen.

Gruppen, die eine Regelung für sich ebenfalls geltend machen möchten, müssen sie beschließen und in den Rängen zum Aufwachsen bringen.

Gleichrangige Gesetze sind gleichwertig und bestehen nebeneinander in verschiedenen „Gemeinden“ oder „Zweigen“ von GOL. Das entspricht virtuellen Ländern oder Ethnien mit unterschiedlichen Traditionen und Zielen.


Fachgruppen

Es gibt zehn Fachgruppen oder „Ministerien“ der virtuellen Weltregierung. Diese Vorgabe dient dazu, die Vorhaben und die Zusammenarbeit geeignet zu bündeln. Die Gesetzes-Stränge sollen so geflochten werden, dass sich ihr Wirkungsbereich möglichst wenig überlagert. Das ergibt eine geplante Arbeitsteilung von oben nach unten.

Diese Struktur kann und soll von unten nach oben bei Bedarf ergänzt und tiefer „verwurzelt“ werden. Ergibt sich eine zweckmäßigere Systematik oder Aufteilung der Wirkungsfelder, so werden sie im Forum nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten „übersiedelt“ werden.

Im Verein GOL wird die Arbeitsteilung der Wirkungsfelder nicht vorgegeben, sondern sie wächst auf, sie wird in der jeweiligen Rangfassung beschlossen.

Eine Zehnergruppe kann sich einem einzelnen Vorhaben widmen oder auch alle zehn Fachbereiche abdecken. Sie kann als „Stammgruppe“ zusammen bleiben und trotzdem alle ihre Mitglieder zu Sprechern wählen, wenn jeder Sprecher ein eigenes Fachgebiet vertritt. Er oder sie erhält einen Auftrag zur Gesetzesvertretung und wird dazu in eine „Mandatsgruppe“ entsendet, die einen Rang höher beschließt.

Wenn die Stammgruppe weitere Beschlüsse fasst, ergehen die Aufträge an die SprecherInnen im jeweiligen Fachgebiet. Wieviele solche Aufträge eine Sprecherin übernehmen kann und will, entscheidet sie selbst. Ist ein Sprecher überlastet, so kann er den Auftrag ablehnen. Die Gruppe muss dann ihre Vorhaben und Aufträge besser bündeln, sodass eine übergeordnete Fassung mehrere untergeordnete Anliegen oder Verwurzelungen umfasst, die fachlich zusammengehören.

Was hat ein Sprecher zu tun?

Die SprecherInnen vertreten ihre Stammgruppe. Sie stimmen in der Mandatsgruppe im Sinne des Auftrags ihrer Wähler ab. Im Rahmen dieses Auftrages entscheiden sie nach freiem Ermessen, sind jedoch zur Rechenschaft verpflichtet. Das bedeutet, sie müssen über Erfolg und Misserfolg berichten und ihre Entscheidungen erklären.

Die SprecherInnen betreuen die Webseite der Gruppe (group page) in ihrem Fachgebiet. Sie führen die Liste der Logins (Gruppenmitglieder), die Liste der Aktivitäten, der Anliegen und Beschlüsse. Sie werben im Netz für die Gruppe, indem sie deren Vorhaben erklären.

Wirkung nach oben

Eine Sprecherin sucht zuerst Aufnahme in eine geeignete Mandatsgruppe. Sie wirkt dort an der nächst höheren Fassung des Vorhabens mit. Ist das Vorhaben im Mandatsrang verfasst und beschlossen, und ist eine Vertretung beauftragt, dann ist die Sprecherin erfolgreich entlastet oder „frei“ geworden. Sie hat ihren ersten Auftrag erfüllt, nämlich an den nächst höheren Rang weitergegeben.

Die Sprecherin verbleibt jedoch notwendig in der Mandatsgruppe, damit deren Sprecher nicht entwurzelt wird. SprecherInnen haben also im Netz den Kontakt zu mindestens zwanzig Mitgliedern aufrecht zu erhalten. Tun sich Lücken in der personellen Struktur auf, müssen sie die betroffene Gruppe anhalten, rasch Anwärter aufzunehmen.

Die Sprecherin kann sich in der Mandatsgruppe neuen Anliegen zuwenden, sobald ihr erster Auftrag erfolgreich delegiert ist. Wird sie von der Mandatsgruppe gewählt und beauftragt, so steigt sie mit einem neuen Auftrag in den nächsten Rang auf. Freilich kann der neue Auftrag auch ihrem alten Fachgebiet entsprechen. Die Mandatsgruppe wird auf diese Weise zur ranghöheren Stammgruppe der Sprecherin. Wenn sie das möchte, darf sie ihre frühere Stammgruppe jetzt verlassen, denn sie ist neu verwurzelt.

Wirkung nach unten

Wenn die Mandatsgruppe einen Beschluss fasst, müssen die Sprecher diesen Beschluss ihren Stammgruppen bekannt machen und erläutern. Damit sind alle im Gesetzes-Strang tätigen Gruppen an die Rangfassung gebunden und zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen verpflichtet. Auf diese Weise wird eine einheitliche Wirkung erzielt.

Wenn eine Gruppe mit der Rangfassung nicht einverstanden ist, kann sie eine Korrektur einleiten. Sie braucht dazu jedoch neue Mehrheiten. Die Korrektur muss auf den selben Rang aufsteigen, sonst bleibt das alte Gesetz gültig.

Bis zu einer Korrektur bleibt die Gruppe an die alte Fassung gebunden, weil diese von der Mehrheit beschlossen wurde. Minderheiten haben kein Sperrveto.

Alle Mitglieder dürfen jedoch die Gruppe wechseln. Dies gilt in allen Rängen. SprecherInnen können ihre Mandatsgruppe wechseln, nicht jedoch ihre Stammgruppe. Sie würden sich selbst entwurzeln.

Die Sprecher haben die Aktivitäten der Gruppe zu koordinieren, die dem Beschluss der Mandatsgruppe entsprechen. Weiters sind sie verpflichtet, Vorschläge aus höheren Rängen in der Gruppe zu erläutern und zu einer Abstimmung zu bringen.

Wirkung nach innen

SprecherInnen können Funktionen im Verein GOL übernehmen, solange sie nicht verfolgt werden. Sie dürfen nur mit ihrem Login bekannt sein. Sie werden dann zu Organen oder FunktionärInnen. Wenn Gruppen erkennen, dass solche Organe notwendig geworden sind, dann richten sie diese nach eigenem Ermessen ein. Sie schließen sich mit ranggleichen Gruppen zusammen, wählen und beauftragen entsprechende FunktionärInnen, die damit im Rang aufsteigen.


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