°°°°°°° just us shall be ruling us - wir regieren uns besser selbst °°°°° die Schule der Stufendemokratie - the school of level-democracy °°°°°°°

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Statut

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  • Statut
    Statut
    siehe Overview (Überblick)

    Das Statut erklärt die Wirkungsweise der Stufendemokratie und des Forums.

    Kenntnis und Verständnis des Statuts sind erforderlich für alle Mitglieder.

    Die Bestimmungen des Statuts sind vor der Registrierung zu beachten.

    Das gi...  more
    • January 24, 2013

Info

Basic Information

Basic Information

Profile Information

  • Beschlussrang: 1
  • Stammgruppe: Mandats-Mustergruppe
  • Rang der Stammgruppe: 1

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Overview

Statut's Overview

Statute (English version)

Statut des Forums UsRulingUs

Das hier vorliegende Statut gilt im Forum UsRulingUs als verbindlich. Ansonsten würde sich das Forum in zwei Schulen spalten. Geht das Forum UsRulingUs aus irgendwelchen Gründen unter, so muss das Nachfolgeforum mit demselben Statut starten. Es kann dann alle Mitglieder, Gruppen, Strukturen und Beschlüsse übernehmen und muss nicht von vorne beginnen.

Hinweis zur Software:

Das Forum UsRulingUs verwendet die Forum-Software „socialengine“. Das Nachfolgeforum muss eine Lizenz erwerben oder die Daten in seine Forum-Software einlesen.

Jedes Mitglied stimmt mit der Registrierung und mit dem Einloggen in das Forum UsRulingUs folgenden Bestimmungen zu:

Zweck und Ziel

  1. Zweck und Ziel des Vereines GOL ist die Bildung einer virtuellen Weltregierung. Das Forum „UsRulingUs“ ist die Schule für GOL.

  2. Die Namen „GOL-Government Of Life“ (Regierung des Lebens) und „UsRulingUs“ (Wir regieren uns selbst) sind gesetzlich geschützt.

  3. Quell-, Wurzel-, Zweig- oder Geschwistervereine von GOL sind autonom und agieren in eigener Verantwortung. Wenn sie nicht ausdrücklich erklären, dass sie GOL unterstützen, gelten sie als unbeteiligt.

  4. Die Propagierung von rechts- oder sittenwidrigen Handlungen ist im Forum UsRulingUs und im Verein GOL untersagt. Auf behördliche oder gerichtliche Anordnung werden vorhandene Daten von Mitgliedern ausgehändigt.

  5. Dem Statut zuwiderhandelnde Personen oder Gruppen werden ausgeschlossen.

Mitgliedswesen

  1. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme und darf sich nur einmal registrieren.

  2. Die Registrierung erfolgt mit einem Phantasienamen (Login) und einem Passwort. Das Mitglied kann sein Login nicht, sein Passwort hingegen jederzeit ändern.

  3. Das einfache Mitglied vertritt nur sich selbst. Es kann am Forum beratend teilnehmen, jedoch ohne Gruppe nicht abstimmen oder wählen.

  4. Der Erwerb des Stimmrechts ist an die Aufnahme in eine Gruppe gebunden und an die Vollständigkeit der Gruppe.

  5. Jedes Mitglied ist für seine Beiträge und Stimmabgaben selbst verantwortlich. Für Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten.

    rechtlicher Hinweis:
    Behörden können mittels Gerichtsbeschluss auf die Datenbanken der Provider zugreifen oder SMS-Inhalte aufzeichnen. E-Mail-Kontakte werden in vielen Staaten routinemäßig gespeichert. Jedes Mitglied muss die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen in seinem Land berücksichtigen.

  6. Alle Beiträge, Wahlen und Beschlüsse erfolgen namentlich mittels der Logins und sind öffentlich. Sie sind im Forum allgemein ersichtlich.

Gruppenstruktur

  1. Gruppen werden nach „Sprachfamilien“ gegliedert. Jedes Mitglied kann seine Sprachfamilie frei wählen oder auch wechseln.

  2. Gruppen sind vollständig mit zehn Mitgliedern.

  3. Für die Aufnahme in eine Gruppe genügen sieben Stimmen ohne die Stimme des Anwärters.

  4. Ein Ausschluss aus der Gruppe erfordert neun Stimmen.

  5. Mitglieder können ihre Gruppe verlassen oder wechseln.

  6. Überzählige Mitglieder sind Anwärter ohne Stimmrecht.

  7. Zehn Anwärter können eine selbständige Gruppe bilden und erwerben damit das Stimmrecht.

  8. Die Teilung der Gruppen in Tochtergruppen erfolgt beliebig, jedoch einhellig. Alle Mitglieder müssen einverstanden sein.

  9. Jede Zehnergruppe wählt einhellig aus ihrer Mitte mindestens einen Sprecher oder eine Sprecherin als Vertretung in einer Gruppe des nächst höheren Ranges.

  10. Die SprecherInnen werden beauftragt, mindestens einen mehrheitlich beschlossenen Gesetzesantrag zu vertreten.

  11. Die SprecherInnen bleiben an ihren Auftrag gebunden, bis er erfüllt ist. Sie sind rechenschaftspflichtig und mit neun Stimmen abwählbar.

  12. Nachrückende Anträge und Aufträge ergehen an dieselbe Vertretung, wenn sie dasselbe Fachgebiet des Gesetzes betreffen.

  13. Die SprecherInnen können zusätzliche Aufträge ablehnen. Die Aufträge sind dann geeignet zu bündeln, das heißt, in eine gemeinsame (abstraktere) Fassung zu bringen.

  14. Jede Gruppe kann zehn Gesetzesanträge verfassen und zehn Vertretungen beauftragen. Jedes Mitglied der Gruppe kann auf diese Weise SprecherIn werden.

  15. Die Anträge müssen jedoch verschiedene Fachgebiete der Gesetze betreffen. Im selben Fachgebiet kann jeweils nur eine Vertretung entsendet werden.

Abstimmungsverfahren

  1. GOL praktiziert das „Rangsystem“ der „Stufendemokratie“.

  2. Es gibt neun Ränge (Stufen der Abstraktion und Geltung), die den Potenzen von Zehn folgen. Rang 1 vertritt zehn Mitglieder, Rang 2 hundert usw., Rang 9 eine Milliarde.

  3. Die Mitglieder einer Zehnergruppe müssen dem selben Rang angehören.

  4. In jedem Rang sind Vertretungen zu wählen, zu beauftragen und in den nächst höheren Rang zu entsenden.

  5. Die Rangbezeichnung der SprecherInnen nennt die „Mandatsgruppe“, ihr Wirkungsfeld.

  6. Die zehn Wähler einer Vertretung sind die „Stammgruppe“ und die Auftraggeber. Sie können ihre Mitglieder tauschen, müssen jedoch eine vollständige Zehnergruppe bleiben, um ihre Vertretung nicht zu „entwurzeln“.

  7. Entwurzelte SprecherInnen verlieren ihr Mandat, wenn drei ihrer Wähler ohne Nachfolge bleiben. Das Mandat lebt wieder auf, wenn die Stammgruppe aufgefüllt ist.

  8. Veränderungen in den Rängen unterhalb der Stammgruppe sind ohne Einfluss auf das Mandat.

  9. Die Stammgruppen werben im Datennetz für ihre Anliegen und Anträge, sowie in jedem Rang um neue Mitglieder als Anwärter.

  10. Sie bilden „Tochtergruppen“ und entsenden daraus zusätzliche Vertretungen, um die Mandatsgruppen aufzufüllen.

  11. Diese Breitenwirkung auf gleicher Stufe entspricht dem „Keimen“ der Gesetze.

Legislatives Rangsystem

  1. Es gibt neun Ränge für Gesetzesanträge. In jedem Rang liegt eine „Rangfassung“ vor.

  2. Die Gesetzesfassungen steigen im Rang auf, wenn sie vom höheren Rang mehrheitlich beschlossen werden. Das entspricht dem „Aufwachsen“ der Gesetze.

  3. Änderungen des Statuts bedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit.

  4. Beschlossene Gesetze können nicht entwurzelt werden. Sie bleiben gültig, bis eine Korrektur durch eine neue Fassung erfolgt.

  5. Der Geltungsbereich eines Gesetzes entspricht der Rangfassung. Alle am „Gesetzes-Strang“ beteiligten Mitglieder, Gruppen und Ränge sind an die ranghöchste Fassung nach deren Beschluss und Kundmachung gebunden.

  6. Die Kundmachung erfolgt öffentlich im Forum UsRulingUs bzw. im Datennetz von GOL.

  7. Die SprecherInnen haben ihre Stammgruppen in Kenntnis zu setzen, bis hinab zu den Basisgruppen.

  8. Gesetze können nur von unten nach oben aufwachsen. Vorschläge von oberen Rängen müssen das Rangsystem in allen Stufen durchlaufen, um gültig zu werden.

  9. Gesetze sind nicht „souverän“, sondern nur „regional“ gültig, sie gelten nicht auch für unbeteiligte Gruppen.

  10. Verschiedene Gesetzes-Stränge oder „regionale Fassungen“ bestehen gleichrangig nebeneinander, solange sie nicht in einem höheren Rang durch Beschluss vereinigt werden.

  11. Ranghöhere Gesetze setzen rangtiefere Gesetze außer Kraft, wenn sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.

  12. Ein solcher Verzicht bedeutet eine „Verzweigung“ des ranghöheren Gesetzes. Die Verzweigung berücksichtigt regionale oder funktionale Unterschiede.

Vereinsorgane

  1. Organe des Vereins GOL werden aus SprecherInnen gebildet und steigen im Rangsystem auf.

  2. FunktionärInnen sind rechenschaftspflichtig und können abgewählt werden.

  3. Organe oder FunktionärInnen treten nicht öffentlich auf. Sie übertragen ihre Funktion an Ersatzmitglieder, wenn Gefahr für GOL ersichtlich oder vermutet wird.

  4. SprecherInnen, die gemäß ihrem Auftrag öffentlich auftreten, sind „RepräsentantInnen“ von GOL. Sie vertreten das Forum oder GOL in den Medien.

  5. Werden sie verfolgt oder bedroht, dürfen sie nicht länger öffentlich auftreten.

  6. Sie dürfen ihren Auftrag jederzeit zurücklegen oder an Ersatzmitglieder übertragen.

  7. Jede Art der Verfolgung ist nach Möglichkeit im Datennetz von GOL publik zu machen.

  8. Alle Mitglieder sind verpflichtet, verfolgten oder bedrohten Mitgliedern nach Kräften Hilfe zu leisten.

  9. FunktionärInnen haben nach ihrer Beauftragung eine Liste mit Ersatznamen ihrer Wahl zu hinterlegen.

  10. Verfolgte oder bedrohte FunktionärInnen müssen sich mit einem zuvor deponierten Ersatznamen neu registrieren. Sie haben darnach ein neues Login und Passwort zu verfassen, behalten jedoch ihren Rang.

Beitragswesen

  1. Mitgliedsbeiträge sind nicht Pflicht. Jede Gruppe entscheidet darüber selbst.

  2. Die Konten unterliegen einem „freiwilligen Rangsystem“, ihr Rang kann tiefer verbleiben als der Rang der Vertretungen.

Sektionen und Geschwistervereine

  1. Gruppen mit eigenem Beitragswesen und Konto bilden eine „Sektion“ von GOL.

  2. Gruppen mit anderem Namen bilden „Geschwistervereine“ von GOL, wenn sie die Ziele und das Statut von GOL anerkennen.

  3. Sektionen oder Geschwistervereine von GOL müssen Rechtsperson werden und öffentliche RepräsentantInnen wählen, wenn sie Verträge abschließen, sowie Tauschkreise einrichten und unterhalten wollen.

  4. Sektionen und Geschwistervereine von GOL regeln ihren Rechts-Status eigenständig und agieren in eigener Verantwortung.

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